Auswirkungen neuer beziehungsweise geänderter IFRS

Die Volkswagen AG hat alle von der EU übernommenen und ab dem Geschäftsjahr 2018 verpflichtend anzuwendenden Rechnungslegungsnormen umgesetzt.

Seit dem 1. Januar 2018 sind Änderungen an IAS 40 (Als Finanzinvestition gehaltene Immobilien) anzuwenden, die klarstellen, wann eine Immobilie in den Anwendungsbereich des IAS 40 fällt beziehungsweise aus diesem herausfällt.

Ferner sind Änderungen an IFRS 1 und IAS 28 anzuwenden, die das International Accounting Standards Board im Rahmen der Verbesserung der International Financial Reporting Standards (Annual Improvement Project 2016) vorgenommen hat. In IFRS 1 (erstmalige Anwendung der IFRS) wurde eine kurzzeitige Erleichterung für erstmalige Anwender der IFRS gestrichen. In IAS 28 (Anteile an assoziierten Unternehmen) wurde eine Klarstellung für Investmentgesellschaften aufgenommen.

Daneben wurde IFRS 2 (Anteilsbasierte Vergütung) geändert. Diese Änderungen beinhalten Klarstellungen zur Klassifizierung und Bewertung von Geschäftsvorfällen mit anteilsbasierter Vergütung.

Weiterhin sind Änderungen an IFRS 4 (Versicherungsverträge) anzuwenden, die die Auswirkungen aus den unterschiedlichen Erstanwendungszeitpunkten von IFRS 9 und IFRS 17 verringern.

Außerdem gilt IFRIC 22 (Fremdwährungstransaktionen und im Voraus erbrachte oder geleistete Gegenleistungen), der klarstellt, welche Wechselkurse bei Fremdwährungstransaktionen mit Vorauszahlungen heranzuziehen sind.

Die oben genannten geänderten Regelungen haben keine wesentlichen Auswirkungen auf die Vermögens-, Finanz- und Ertragslage des Volkswagen Konzerns.

IFRS 9 – FINANZINSTRUMENTE

IFRS 9 ändert die Bilanzierungsvorschriften für die Klassifizierung und Bewertung von finanziellen Vermögenswerten, für Wertminderungen von finanziellen Vermögenswerten und für die Bilanzierung von Sicherungsbeziehungen.

Die Klassifizierung und Bewertung von finanziellen Vermögenswerten werden anhand des betriebenen Geschäftsmodells und der Struktur der Zahlungsströme bestimmt. Ein finanzieller Vermögenswert wird dabei beim erstmaligen Ansatz entweder als „Zu fortgeführten Anschaffungskosten“, als „Zum beizulegenden Zeitwert mit erfolgsneutraler Erfassung der Wertänderungen im Sonstigen Ergebnis“ oder als „Zum beizulegenden Zeitwert mit Erfassung der Wertänderungen in der Gewinn- und Verlustrechnung“ klassifiziert. Die Klassifizierung und Bewertung finanzieller Verbindlichkeiten erfolgen unter IFRS 9 weitgehend unverändert zu den Bilanzierungsvorschriften nach IAS 39.

Das Modell zur Ermittlung von Wertminderungen und der Bildung von Risikovorsorgen verändert sich von einem Modell bereits eingetretener Kreditausfälle (Incurred Credit Loss Modell) zu einem Modell erwarteter Kreditausfälle (Expected Credit Loss Modell). Diese geänderte Bewertungsmethodik führt zu einer Erhöhung der Risikovorsorge. Die Erhöhung der Risikovorsorge resultiert zum einen aus der Anforderung auch für nicht notleidende finanzielle Vermögenswerte, bei denen sich das Kreditrisiko seit dem erstmaligen Ansatz nicht wesentlich erhöht hat, eine Risikovorsorge zu bilden. Zum anderen ergibt sich der Anstieg aus der Anforderung, für finanzielle Vermögenswerte, bei denen sich das Kreditrisiko seit dem Erstansatz wesentlich erhöht hat, eine Risikovorsorge auf Basis der gesamten erwarteten Restlaufzeit zu berücksichtigen.

Im Rahmen der Bilanzierung von Sicherungsbeziehungen ergeben sich sowohl Erweiterungen von Designationsmöglichkeiten als auch die Notwendigkeit zur Implementierung komplexerer Buchungs- und Bewertungslogiken. Darüber hinaus entfallen mit IFRS 9 die quantitativen Grenzen für den Effektivitätstest.

Weiterhin ändert sich die Reklassifizierungspraxis unter IFRS 9. In Abhängigkeit von der Marktentwicklung ist künftig von einer stärkeren Beeinflussung des Operativen Ergebnisses durch Sicherungsgeschäfte auszugehen. Aufgrund der retrospektiven Anwendung der Vorschriften zur Designation von Optionsgeschäften wurden die Vorjahreswerte angepasst. Dadurch ergab sich im Geschäftsjahr 2017 ein Effekt auf das Ergebnis nach Steuern in Höhe von −0,2 Mrd. €.

Zudem ergeben sich deutlich umfangreichere Anhangangaben.

Die folgenden Tabellen stellen die wesentlichen Auswirkungen aus den neuen Bilanzierungsvorschriften des IFRS 9 für die Klassifizierung und Bewertung von finanziellen Vermögenswerten, für Wertminderungen von finanziellen Vermögenswerten und für die Bilanzierung von Sicherungsbeziehungen dar.

Innerhalb der Klasse der derivativen Finanzinstrumente in Sicherungsbeziehungen lagen durch IFRS 9 keine Umgliederungen aus beziehungsweise in andere Klassen vor.

  (XLS:) Download

ANPASSUNG DER BILANZWERTE AUF DEN 01.01.2018 DURCH IFRS 9

 

 

31.12.2017

 

 

 

01.01.2018

Mio. €

 

Vor Anpassungen

 

Anpassungen

 

Nach Anpassungen

 

 

 

 

 

 

 

Aktiva

 

 

 

 

 

 

Langfristige Vermögenswerte

 

 

 

 

 

 

Forderungen aus Finanzdienstleistungen

 

73.249

 

−173

 

73.076

Finanzanlagen, At Equity bewertete Anteile und Sonstige Beteiligungen, Sonstige Forderungen und Finanzielle Vermögenswerte

 

30.916

 

52

 

30.967

 

 

 

 

 

 

 

Kurzfristige Vermögenswerte

 

 

 

 

 

 

Forderungen aus Finanzdienstleistungen

 

53.145

 

−122

 

53.023

Sonstige Forderungen und Finanzielle Vermögenswerte

 

32.040

 

−206

 

31.834

Wertpapiere

 

15.939

 

2

 

15.941

Zahlungsmittel, Zahlungsmitteläquivalente und Termingeldanlagen

 

18.457

 

−2

 

18.456

 

 

 

 

 

 

 

Passiva

 

 

 

 

 

 

Eigenkapital

 

 

 

 

 

 

Summe Eigenkapital

 

109.077

 

−391

 

108.687

 

 

 

 

 

 

 

Langfristige Schulden

 

 

 

 

 

 

Sonstige Schulden

 

38.368

 

−67

 

38.302

 

 

 

 

 

 

 

Kurzfristige Schulden

 

 

 

 

 

 

Sonstige Schulden

 

51.705

 

7

 

51.712

Neben der dargestellten Anpassung hatte die geänderte Vorschrift zur Bildung von Risikovorsorgen auch Einfluss auf die Bewertung der Vermieteten Vermögenswerte. Hieraus ergab sich ein Anpassungseffekt in Höhe von 43 Mio. € (Ausweis in den Vermieteten Vermögenswerten: 35 Mio. €; in den Vorräten: 7 Mio. €). Dieser Erstanwendungseffekt wurde unter der Berücksichtigung latenter Steuern erfolgsneutral im Eigenkapital erfasst.

  (XLS:) Download

ÜBERLEITUNG DER KLASSEN DER ZUM FAIR VALUE BEWERTETEN FINANZIELLEN VERMÖGENSWERTE UND SCHULDEN VON IAS 39 AUF IFRS 9 ZUM 1. JANUAR 2018

 

 

 

 

UMGLIEDERUNGEN

 

 

 

 

ZUM FAIR VALUE BEWERTET
IAS 39

 

AUS ZU FORTGE-FÜHRTEN ANSCHAFFUNG­SKOSTEN BEWERTET

 

IN ZU FORT­GEFÜHRTEN ANSCHAFFUNGS­KOSTEN BEWERTET

 

ZUM FAIR VALUE BEWERTET
IFRS 9

Mio. €

 

Buchwert 31.12.2017

 

Fair Value 31.12.2017

 

Fair Value 31.12.2017

 

Buchwert 01.01.2018

 

 

 

 

 

 

 

 

 

Langfristige Vermögenswerte

 

 

 

 

 

 

 

 

At Equity bewertete Anteile

 

 

 

 

Sonstige Beteiligungen

 

243

 

 

 

243

Forderungen aus Finanzdienstleistungen

 

 

533

 

 

533

Sonstige finanzielle Vermögenswerte

 

776

 

 

 

776

 

 

 

 

 

 

 

 

 

Kurzfristige Vermögenswerte

 

 

 

 

 

 

 

 

Forderungen aus Lieferungen und Leistungen

 

 

44

 

 

44

Forderungen aus Finanzdienstleistungen

 

 

0

 

 

0

Sonstige finanzielle Vermögenswerte

 

936

 

5

 

 

941

Wertpapiere

 

15.939

 

 

79

 

15.861

Zahlungsmittel, Zahlungsmitteläquivalente und Termingeldanlagen

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

Langfristige Schulden

 

 

 

 

 

 

 

 

Finanzschulden

 

 

 

 

Sonstige finanzielle Verbindlichkeiten

 

774

 

 

 

774

 

 

 

 

 

 

 

 

 

Kurzfristige Schulden

 

 

 

 

 

 

 

 

Minderheitsgesellschaftern gewährte Andienungs-/ Ausgleichsrechte

 

 

 

 

Finanzschulden

 

 

 

 

Verbindlichkeiten aus Lieferungen und Leistungen

 

 

 

 

Sonstige finanzielle Verbindlichkeiten

 

766

 

 

 

766

Tabelle vergrößern (XLS:) Download

ÜBERLEITUNG DER KLASSEN DER ZU FORTGEFÜHRTEN ANSCHAFFUNGSKOSTEN BEWERTETEN FINANZIELLEN VERMÖGENSWERTE UND SCHULDEN VON IAS 39 AUF IFRS 9 ZUM 1. JANUAR 2018

 

 

 

 

 

 

UMGLIEDERUNGEN

 

 

 

 

 

 

ZU FORTGEFÜHRTEN ANSCHAFFUNGS­KOSTEN BEWERTET
IAS 39

 

AUS
ZUM FAIR VALUE
BEWERTET

 

IN
ZUM FAIR VALUE
BEWERTET

 

ZU FORTGEFÜHRTEN ANSCHAFFUNGS­KOSTEN BEWERTET
IFRS 9

Mio. €

 

Buchwert 31.12.2017

 

Fair Value 31.12.2017

 

Fair Value 31.12.2017

 

Anpassung Buchwert 01.01.2018

 

Anpassung Risiko-vorsorge 01.01.2018

 

Buchwert 01.01.2018

 

Buchwert 31.12.2017

 

Fair Value 31.12.2017

 

Buchwert 01.01.2018

 

Fair Value 01.01.2018

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

Langfristige Vermögenswerte

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

At Equity bewertete Anteile

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

Sonstige Beteiligungen

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

Forderungen aus Finanzdienstleistungen

 

43.096

 

44.093

 

 

 

 

 

533

 

533

 

42.563

 

43.560

Sonstige finanzielle Vermögenswerte

 

4.364

 

4.391

 

 

 

 

 

 

 

4.364

 

4.391

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

Kurzfristige Vermögenswerte

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

Forderungen aus Lieferungen und Leistungen

 

13.357

 

13.357

 

 

 

 

 

44

 

44

 

13.313

 

13.313

Forderungen aus Finanzdienstleistungen

 

37.142

 

37.142

 

 

 

 

 

0

 

0

 

37.142

 

37.142

Sonstige finanzielle Vermögenswerte

 

9.153

 

9.153

 

 

 

 

 

5

 

5

 

9.148

 

9.148

Wertpapiere

 

 

 

79

 

 

0

 

78

 

 

 

78

 

78

Zahlungsmittel, Zahlungsmittel­äquivalente und Termingeldanlagen

 

18.457

 

18.457

 

 

 

 

 

 

 

18.457

 

18.457

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

Langfristige Schulden

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

Finanzschulden

 

81.200

 

82.108

 

 

 

 

 

 

 

81.200

 

82.108

Sonstige finanzielle Verbindlichkeiten

 

1.630

 

1.633

 

 

 

 

 

 

 

1.630

 

1.633

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

Kurzfristige Schulden

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

Minderheits­gesellschaftern gewährte Andienungs-/ Ausgleichsrechte

 

3.795

 

3.811

 

 

 

 

 

 

 

3.795

 

3.811

Finanzschulden

 

81.793

 

81.793

 

 

 

 

 

 

 

81.793

 

81.793

Verbindlichkeiten aus Lieferungen und Leistungen

 

23.046

 

23.046

 

 

 

 

 

 

 

23.046

 

23.046

Sonstige finanzielle Verbindlichkeiten

 

7.358

 

7.358

 

 

 

 

 

 

 

7.358

 

7.358

Im Rahmen der Umsetzung von IFRS 9 sind die Klassen von Finanzinstrumenten ergänzt worden (siehe Angabe „Bilanzierungs- und Bewertungsmethoden“). In diesem Zusammenhang sind insbesondere die Leasingforderungen und -verbindlichkeiten aus der Klasse „Zu fortgeführten Anschaffungskosten bewertete Finanzinstrumente“ in die Klasse „Keiner Bewertungskategorie zugeordnet“ umgegliedert worden. Die Vorjahreswerte wurden bei den Forderungen aus Finanzdienstleistungen und bei den Finanzschulden angepasst. Die Leasingforderungen haben einen Buchwert von 49.166 Mio. € (Vorjahr: 46.156 Mio. €) und einen Fair Value (Fair Value Hierarchie Stufe 3) von 49.791 Mio. € (Vorjahr: 46.959 Mio. €). Die Leasingverbindlichkeiten haben einen Buchwert von 449 Mio. € (Vorjahr: 479 Mio. €) und einen Fair Value (Fair Value Hierarchie Stufe 2) von 466 Mio. € (Vorjahr: 510 Mio. €).

  (XLS:) Download

ÜBERLEITUNG DER RISIKOVORSORGE FÜR FINANZIELLE VERMÖGENSWERTE VON IAS 39 ZU IFRS 9 ZUM 01.01.2018

Mio. €

 

Aus Erfolgsneutral zum Fair Value bewertete finanzielle Vermögens­werte
IAS 39

 

Aus Zu fortgeführten Anschaffungs­kosten bewertete finanzielle Vermögens­werte
IAS 39

 

Keine Bewertungs­kategorie nach
IAS 39

 

Summe

 

 

 

 

 

 

 

 

 

In Erfolgswirksam zum Fair Value bewertete finanzielle Vermögenswerte IFRS 9

 

 

 

 

 

 

 

 

31.12.2017

 

63

 

 

 

63

Anpassungen

 

−63

 

 

 

−63

01.01.2018

 

 

 

 

In Erfolgsneutral zum Fair Value bewertete finanzielle Vermögenswerte IFRS 9 (Eigenkapitalinstrumente)

 

 

 

 

 

 

 

 

31.12.2017

 

333

 

 

 

333

Anpassungen

 

−333

 

 

 

−333

01.01.2018

 

 

 

 

In Erfolgsneutral zum Fair Value bewertete Vermögenswerte IFRS 9 (Fremdkapitalinstrumente)

 

 

 

 

 

 

 

 

31.12.2017

 

 

 

 

Anpassungen

 

2

 

 

 

2

01.01.2018

 

2

 

 

 

2

In Zu fortgeführten Anschaffungskosten bewertete Vermögenswerte IFRS 9

 

 

 

 

 

 

 

 

31.12.2017

 

 

3.046

 

 

3.046

Anpassungen

 

 

318

 

 

318

01.01.2018

 

 

3.364

 

 

3.364

In Leasingforderungen

 

 

 

 

 

 

 

 

31.12.2017

 

 

 

982

 

982

Anpassungen

 

 

 

238

 

238

01.01.2018

 

 

 

1.221

 

1.221

In Vermögenswerte IFRS 15

 

 

 

 

 

 

 

 

31.12.2017

 

 

 

25

 

25

Anpassungen

 

 

 

3

 

3

01.01.2018

 

 

 

29

 

29

In Kreditzusagen

 

 

 

 

 

 

 

 

31.12.2017

 

 

 

 

Anpassungen

 

 

 

11

 

11

01.01.2018

 

 

 

11

 

11

In Finanzgarantien

 

 

 

 

 

 

 

 

31.12.2017

 

 

 

 

Anpassungen

 

 

 

5

 

5

01.01.2018

 

 

 

5

 

5

Summe 01.01.2018

 

2

 

3.364

 

1.266

 

4.631

  (XLS:) Download

ÜBERLEITUNG DER BUCHWERTE DER ERFOLGSWIRKSAM ZUM FAIR VALUE BEWERTETEN FINANZIELLEN VERMÖGENSWERTE VON IAS 39 AUF IFRS 9

Mio. €

 

Buchwert IAS 39 31.12.2017

 

Umgliede­rungen

 

Anpassungen IFRS 9

 

Buchwert IFRS 9 01.01.2018

 

Veränderung Gewinn­rücklagen 01.01.2018

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

Erfolgswirksam zum Fair Value bewertete finanzielle Vermögenswerte IAS 39

 

1.712

 

 

 

 

 

 

 

 

Hinzurechnungen

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

Zur Veräußerung verfügbare finanzielle Vermögenswerte IAS 39

 

 

 

13.124

 

−230

 

12.894

 

−230

Zu fortgeführten Anschaffungskosten bewertete finanzielle Vermögenswerte IAS 39

 

 

 

580

 

−9

 

571

 

−9

Abzüge

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

Zu fortgeführten Anschaffungskosten bewertete finanzielle Vermögenswerte IFRS 9

 

 

 

 

 

 

Erfolgsneutral zum Fair Value bewertete finanzielle Vermögenswerte IFRS 9

 

 

 

 

 

 

Erfolgswirksam zum Fair Value bewertete finanzielle Vermögenswerte IFRS 9

 

 

 

 

 

 

 

15.177

 

 

  (XLS:) Download

ÜBERLEITUNG DER BUCHWERTE DER ERFOLGSNEUTRAL ZUM FAIR VALUE BEWERTETEN FINANZIELLEN VERMÖGENSWERTE VON IAS 39 AUF IFRS 9

Mio. €

 

Buchwert IAS 39 31.12.2017

 

Umgliederungen

 

Anpassungen IFRS 9

 

Buchwert IFRS 9 01.01.2018

 

Veränderung Gewinnrücklagen 01.01.2018

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

Zur Veräußerung verfügbare finanzielle Vermögenswerte IAS 39

 

16.182

 

 

 

 

 

 

 

 

Hinzurechnungen

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

Zu fortgeführten Anschaffungskosten bewertete finanzielle Vermögenswerte IAS 39

 

 

 

5

 

 

5

 

Abzüge

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

Zu fortgeführten Anschaffungskosten bewertete finanzielle Vermögenswerte IFRS 9

 

 

 

79

 

 

79

 

Erfolgswirksam zum Fair Value bewertete finanzielle Vermögenswerte IFRS 9

 

 

 

13.124

 

 

13.124

 

Erfolgsneutral zum Fair Value bewertete finanzielle Vermögenswerte IFRS 9

 

 

 

 

 

 

 

2.984

 

 

  (XLS:) Download

ÜBERLEITUNG DER BUCHWERTE DER ZU FORTGEFÜHRTEN ANSCHAFFUNGSKOSTEN BEWERTETEN FINANZIELLEN VERMÖGEN-SWERTE VON IAS 39 AUF IFRS 9

Mio. €

 

Buchwert IAS 39 31.12.2017

 

Umgliederungen

 

Anpassungen IFRS 9

 

Buchwert IFRS 9 01.01.2018

 

Veränderung Gewinn­rücklagen 01.01.2018

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

Zu fortgeführten Anschaffungskosten bewertete finanzielle Vermögenswerte IAS 39

 

125.550

 

 

 

 

 

 

 

 

Hinzurechnungen

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

Zur Veräußerung verfügbare finanzielle Vermögenswerte IAS 39

 

 

 

79

 

0

 

78

 

0

Abzüge

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

Erfolgsneutral zum Fair Value bewertete finanzielle Vermögenswerte IFRS 9

 

 

 

5

 

 

5

 

Erfolgswirksam zum Fair Value bewertete finanzielle Vermögenswerte IFRS 9

 

 

 

580

 

 

580

 

Zu fortgeführten Anschaffungskosten bewertete finanzielle Vermögenswerte IFRS 9

 

 

 

 

 

 

 

125.044

 

 

IFRS 15 – ERLÖSE AUS VERTRÄGEN MIT KUNDEN

IFRS 15 fasst die Bilanzierungsvorschriften zur Umsatzrealisierung neu. Der Volkswagen Konzern wendet die modifiziert retrospektive Transitionsmethode an. Wesentliche Umstellungseffekte haben sich für den Volkswagen Konzern zum 1. Januar 2018 nicht ergeben, da die bisherige Vorgehensweise bereits überwiegend in Einklang mit den Neuregelungen steht.

Im Teilkonzern MAN kommt es bei bestimmten Vertragsarten zu einer zeitlich nachgelagerten Erfassung der Umsatzerlöse im Vergleich zur bisherigen Bilanzierung. Korrespondierend dazu werden die Sonstigen Rückstellungen und Sonstigen Verbindlichkeiten angepasst. Als Folge der bilanziellen Berücksichtigung von fälligen aber noch nicht vom Kunden in Form von Zahlungsmitteln geleisteten Anzahlungen hat sich die Bilanz zum 1. Januar 2018 gegenüber dem Vorjahr um 0,2 Mrd. € verlängert.

Ab dem Geschäftsjahr 2018 sind bestimmte bisher in den Vertriebskosten zu erfassende Umfänge (insbesondere an Dritte geleistete Finanzierungskostenzuschüsse) den Erlösschmälerungen zuzuordnen.

Darüber hinaus ist die Auflösung von Rückstellungen für Erlösschmälerungen ab dem Geschäftsjahr 2018 nicht mehr als Sonstiger betrieblicher Ertrag zu zeigen, sondern unter den Umsatzerlösen auszuweisen. Hierdurch kommt es zu einer Verschiebung zwischen dem Sonstigen betrieblichen Ergebnis und den Umsatzerlösen in Höhe von 0,6 Mrd. €.

Zur Vereinheitlichung der Darstellung und für eine bessere Vergleichbarkeit wurde in diesem Zusammenhang auch der Ausweis der anderen Erträge aus der Auflösung von Rückstellungen und abgegrenzten Schulden angepasst und eine Zuordnung zu denjenigen Funktionsbereichen vorgenommen, über die sie gebildet wurden. Im Ergebnis verringerten sich die Kosten der Umsatzerlöse im Berichtsjahr durch Erträge aus der Auflösung von Rückstellungen und abgegrenzten Schulden in Höhe von 2,5 Mrd. € (Vorjahr: 2,1 Mrd. €). Zudem wurden die Vertriebskosten um 0,5 Mrd. € (Vorjahr: 0,7 Mrd.  €) und Verwaltungskosten um 0,2 Mrd. € (Vorjahr: 0,1 Mrd. €) entlastet. Die Sonstigen betrieblichen Erträge verringerten sich entsprechend um 3,3 Mrd. € (Vorjahr: 3,0 Mrd. €).

Des Weiteren wurde mit der Einführung von IFRS 15 festgestellt, dass einzelne Vertriebsprogramme in bestimmten Ländern den Erlösschmälerungen statt den Vertriebskosten zuzuordnen sind. Daher wurden die Vertriebskosten des Vorjahres um 1,1 Mrd. € angepasst. Die Umsatzerlöse verringerten sich entsprechend.

Nicht angewendete neue beziehungsweise geänderte IFRS

Die Volkswagen AG hat in ihrem Konzernabschluss 2018 die nachstehenden Rechnungslegungsnormen, die vom IASB bereits verabschiedet worden sind, die aber für das Geschäftsjahr noch nicht verpflichtend anzuwenden waren, nicht berücksichtigt.

  (XLS:) Download

Standard/Interpretation

 

Veröffent­licht durch das IASB

 

Anwend­ungs­pflicht1

 

Über­nahme durch EU

 

Voraussichtliche Auswirkungen

1

Pflicht zur erstmaligen Anwendung aus Sicht der Volkswagen AG.

2

Das IASB hat am 15.12.2015 beschlossen, den Erstanwendungszeitpunkt auf unbestimmte Zeit zu verschieben.

3

Geringfügige Änderungen zu einer Vielzahl an IFRS (IFRS 3, IFRS 11, IAS 12 und IAS 23).

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

IFRS 3

 

Unternehmenszusammenschlüsse: Definition eines Geschäftsbetriebs

 

22.10.2018

 

01.01.2020

 

Nein

 

Keine wesentlichen Auswirkungen

IFRS 9

 

Finanzinstrumente: Vorfälligkeitsregelungen mit negativer Ausgleichsleistung

 

12.10.2017

 

01.01.2019

 

Ja

 

Keine

IFRS 10 und IAS 28

 

Konzernabschlüsse und Anteile an assoziierten Unternehmen und Gemeinschaftsunternehmen: Veräußerung von Vermögenswerten eines Investors an beziehungsweise Einbringung in sein assoziiertes Unternehmen oder Gemeinschaftsunternehmen

 

11.09.2014

 

verschoben2

 

 

Keine

IFRS 16

 

Leasingverhältnisse

 

13.01.2016

 

01.01.2019

 

Ja

 

Detaillierte Beschreibungen nach der tabellarischen Übersicht

IFRS 17

 

Versicherungsverträge

 

18.05.2017

 

01.01.2021

 

Nein

 

Keine wesentlichen Auswirkungen

IAS 1 und IAS 8

 

Darstellung des Abschlusses sowie Rechnungslegungsmethoden, Änderungen von rechnungslegungsbezogenen Schätzungen und Fehler: Definition Wesentlichkeit

 

31.10.2018

 

01.01.2020

 

Nein

 

Keine wesentlichen Auswirkungen

IAS 19

 

Leistungen an Arbeitnehmer: Neubewertung bei Planänderung, -kürzung und -abgeltung

 

07.02.2018

 

01.01.2019

 

Nein

 

Keine wesentlichen Auswirkungen

IAS 28

 

Anteile an assoziierten Unternehmen und Gemeinschaftsunternehmen:
Langfristige Beteiligungen an assoziierten Unternehmen und Joint Ventures

 

12.10.2017

 

01.01.2019

 

Ja

 

Keine

 

 

Verbesserung der International Financial Reporting Standards 20173

 

12.12.2017

 

01.01.2019

 

Nein

 

Keine wesentlichen Auswirkungen

IFRIC 23

 

Unsicherheiten bezüglich der ertragsteuerlichen Behandlung

 

07.06.2017

 

01.01.2019

 

Ja

 

Keine wesentlichen Auswirkungen

IFRS 16 – LEASINGVERHÄLTNISSE

IFRS 16 ändert die Vorschriften zur Bilanzierung von Leasingverhältnissen und ersetzt den bisherigen Standard IAS 17 sowie die zugehörigen Interpretationen.

Zentrales Ziel von IFRS 16 ist die bilanzielle Erfassung aller Leasingverhältnisse. Entsprechend entfällt für Leasingnehmer die Klassifizierung in Finance- und Operating-Leasingverhältnisse. Stattdessen müssen diese für alle Leasingverhältnisse ein Nutzungsrecht und eine Leasingverbindlichkeit in ihrer Bilanz erfassen. Die Leasingverbindlichkeit bemisst sich nach den mit dem Grenzfremdkapitalzinssatz abgezinsten ausstehenden Leasingzahlungen, während das Nutzungsrecht grundsätzlich mit dem Betrag der Leasingverbindlichkeit zuzüglich anfänglicher direkter Kosten bewertet wird. Während der Leasinglaufzeit ist das Nutzungsrecht abzuschreiben und die Leasingverbindlichkeit unter Anwendung der Effektivzinsmethode und Berücksichtigung der Leasingzahlungen fortzuschreiben. Ausnahmen bestehen für kurzfristige und geringwertige Leasingverhältnisse. Der Volkswagen Konzern wird für diese die im IFRS 16 vorgesehene Anwendungserleichterung in Anspruch nehmen und im Rahmen solcher Leasingverhältnisse entsprechend kein Nutzungsrecht am Leasinggegenstand und keine Verbindlichkeit aus dem Leasingverhältnis ansetzen, sondern die Leasingzahlungen weiterhin als Aufwand in der Gewinn- und Verlustrechnung erfassen.

Die Leasinggeberbilanzierung entspricht im Wesentlichen den aktuellen Vorschriften des IAS 17. Leasinggeber müssen auch zukünftig auf Grundlage der Verteilung der Chancen und Risiken aus dem Vermögenswert eine Klassifizierung in Finance- und Operating-Leasingverhältnisse vornehmen.

Der Volkswagen Konzern wird erstmalig zum 1. Januar 2019 unter Anwendung der modifiziert retrospektiven Transitionsmethode Leasingverhältnisse nach den Vorgaben des IFRS 16 bilanzieren. Dabei ist die Leasingverbindlichkeit zum Umstellungszeitpunkt mit dem Barwert der ausstehenden Leasingzahlungen abgezinst unter Anwendung eines Grenzfremdkapitalzinssatzes anzusetzen. Vereinfachend werden die Nutzungsrechte mit dem Betrag der jeweiligen Leasingverbindlichkeit angesetzt, bereinigt um im Voraus geleistete oder abgegrenzte Leasingzahlungen. Aufgrund der erstmaligen Erfassung der Nutzungsrechte und Leasingverbindlichkeiten in nahezu gleicher Höhe wird sich die Bilanzsumme nach aktueller Schätzung um rund 1 % erhöhen. Der Anstieg der Finanzschulden wirkt sich negativ auf die Netto-Liquidität des Volkswagen Konzerns aus. Ein wesentlicher Effekt auf das Eigenkapital wird nicht erwartet.

Im Gegensatz zur bisherigen Vorgehensweise, nach der Aufwendungen für Operating-Leasingverhältnisse vollständig im Operativen Ergebnis gezeigt wurden, werden nach IFRS 16 nur noch die Abschreibungen auf die Nutzungsrechte dem Operativen Ergebnis zugerechnet. Die Zinsaufwendungen aus der Aufzinsung der Leasingverbindlichkeiten werden im Finanzergebnis ausgewiesen. Auf Basis der zum 1. Januar 2019 bestehenden Leasingverhältnisse wird sich nach aktueller Schätzung voraussichtlich im Operativen Ergebnis eine Verbesserung im niedrigen dreistelligen Millionenbereich ergeben.

Durch die geänderte Erfassung von Aufwendungen aus Operating-Leasingverhältnissen in der Kapitalflussrechnung ergibt sich eine leichte Verbesserung des Cash-flow des laufenden Geschäfts und eine entsprechende Verringerung des Cash-flow aus der Finanzierungstätigkeit.

Zudem ergeben sich deutlich umfangreichere Anhangangaben.