43 Leistungen auf Basis von Performance Shares und virtuellen Aktien (aktienbasierte Vergütung)
Der Aufsichtsrat der Volkswagen Aktiengesellschaft beschloss Anfang des Jahres 2017, das Vorstandsvergütungssystem mit Wirkung zum 1. Januar 2017 anzupassen. Das Vorstandsvergütungssystem setzt sich zusammen aus fixen sowie variablen Bestandteilen. Die variable Vergütung besteht aus einem erfolgsabhängigen Jahresbonus mit einjährigem Bemessungszeitraum sowie einem Long Term Incentive (LTI) in Form eines sogenannten Performance-Share-Plans mit zukunftsbezogener dreijähriger Laufzeit (aktienbasierte Vergütung). Zudem gab es in 2016 eine Bonusumwandlung in virtuelle Vorzugsaktien (virtuelle Aktien).
Der Kreis der Begünstigten des Performance-Share-Plans wurde Ende 2018 um Mitglieder des Top-Management-Kreises erweitert. Ihnen werden Anfang 2019 erstmalig Performance Shares für den Performance-Zeitraum 2019-2021 gewährt. Die Funktionsweise der ihnen gewährten Performance Shares ist im Wesentlichen identisch zu den Performance Shares, die den Vorstandsmitgliedern gewährt werden.
PERFORMANCE SHARES
Jede Performance-Periode des Performance-Share-Plans hat eine dreijährige Laufzeit. Zum Zeitpunkt der Gewährung des LTI wird der jährliche Zielbetrag aus dem LTI auf Grundlage des Anfangs-Referenzkurses der Volkswagen Vorzugsaktie in Performance Shares der Volkswagen AG umgerechnet und dem Begünstigten als reine Rechengröße zugeteilt. Nach Ablauf der dreijährigen Laufzeit des Performance-Share-Plans findet ein Barausgleich statt. Der Auszahlungsbetrag entspricht der Anzahl an festgeschriebenen Performance Shares multipliziert mit dem Schluss-Referenzkurs, der sich am Ende des Dreijahreszeitraums zuzüglich eines Dividendenäquivalents für die betreffende Laufzeit ergibt. Der Auszahlungsbetrag aus dem Performance-Share-Plan ist auf 200 % des Zielbetrags begrenzt. Bei einer Zielerreichung von 100 % der jeweils vereinbarten Ziele beträgt der Zielbetrag für die Mitglieder des Vorstands jeweils 1,8 Mio. € und für den Vorsitzenden des Vorstands 3,8 Mio. €. Den Vorstandsmitgliedern wurden bisher insgesamt 276.382 Performance Shares zugeteilt.
Die Summe der Zielbeträge der Mitglieder des Top-Management-Kreises für den Performance-Zeitraum 2019-2021 beträgt insgesamt 95,2 Mio. €.
Der Fair Value der Verpflichtung aus Performance Shares zum 31. Dezember 2018 betrug insgesamt 48,4 Mio. € (Vorjahr: 43,8 Mio. €). Der Vergütungsaufwand in Höhe von insgesamt 18,2 Mio. € (Vorjahr: 43,8 Mio. €) wurde als Personalaufwand erfasst. Sofern die Begünstigten des Performance-Share-Plans zum 31. Dezember 2018 ausgeschieden wären, hätte die Verpflichtung (innerer Wert) insgesamt 33,7 Mio. € (Vorjahr: 20,3 Mio. €) betragen.
VIRTUELLE AKTIEN
Der Aufsichtsrat der Volkswagen AG hat in seiner Sitzung am 22. April 2016 das Angebot der Mitglieder des Vorstands angenommen, für die im Zeitpunkt des Beschlusses aktiven Vorstandsmitglieder einen Anteil von 30 % der variablen Vergütung für das Geschäftsjahr 2015 zurückzubehalten und mittels virtueller Aktien unter den Vorbehalt der zukünftigen Aktienkursentwicklung zu stellen. Auf Basis des zurückbehaltenen Betrages ergaben sich insgesamt 50.703 virtuelle Vorzugsaktien. Der Fair Value der Verpflichtung gegenüber den aktiven und ausgeschiedenen Vorständen zum 31. Dezember 2018 betrug 5,0 Mio. € (Vorjahr: 7,0 Mio. €). In 2018 wurde Herrn Stadler im Zuge der Beendigung seines Dienstverhältnisses der Gegenwert von 8.633 Aktien in Höhe von 1,0 Mio. € ausgezahlt. Die Verminderung des Fair Value aller virtueller Aktien in Höhe von 1,0 Mio. € (Vorjahr: Erhöhung des Fair Value um 2,0 Mio. €) wurde als Ertrag (Vorjahr: als Aufwand) erfasst. Sofern auch die übrigen Vorstandsmitglieder zum 31. Dezember 2018 ausgeschieden wären, hätte die Verpflichtung (innerer Wert) insgesamt 5,3 Mio. € (Vorjahr: 7,3 Mio. €) betragen. Für weitere Details zu den Performance Shares und den virtuellen Aktien verweisen wir auf unsere Erläuterungen im Vergütungsbericht als Bestandteil des Konzernlageberichts.