34.3. Liquiditätsrisiko
Die Zahlungsfähigkeit und Liquiditätsversorgung des Volkswagen Konzerns wird durch eine rollierende Liquiditätsplanung, eine Liquiditätsreserve in Form von Barmitteln, bestätigten Kreditlinien sowie der Emission von Wertpapieren an den internationalen Geld- und Kapitalmärkten jederzeit sichergestellt. Der Bestand an bilateralen und syndizierten bestätigten Kreditlinien beträgt zum 31. Dezember 2018 16,8 Mrd. € (Vorjahr: 19,9 Mrd. €), davon sind 3,4 Mrd. € (Vorjahr: 3,4 Mrd. €) ausgenutzt.
Über lokale Zahlungsmittel in bestimmten Ländern (zum Beispiel: China, Brasilien, Argentinien, Südafrika, Indien) kann der Konzern grenzüberschreitend nur unter Beachtung geltender Devisenverkehrsbeschränkungen verfügen. Darüber hinaus bestehen keine wesentlichen Beschränkungen.
Die folgende Übersicht zeigt die undiskontierten, vertraglich vereinbarten Zahlungsmittelabflüsse aus Finanzinstrumenten:
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FÄLLIGKEITSANALYSE UNDISKONTIERTER ZAHLUNGSMITTELABFLÜSSE AUS FINANZINSTRUMENTEN |
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VERBLEIBENDE |
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VERBLEIBENDE |
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Mio. € |
bis 1 Jahr |
1‑5 Jahre |
über 5 Jahre |
2018 |
bis 1 Jahr |
1‑5 Jahre |
über 5 Jahre |
2017 |
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Minderheitsgesellschaftern gewährte Andienungs-/ Ausgleichsrechte |
1.853 |
– |
– |
1.853 |
3.379 |
– |
– |
3.379 |
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Finanzschulden |
91.891 |
84.965 |
23.380 |
200.235 |
83.867 |
69.968 |
16.113 |
169.949 |
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Verbindlichkeiten aus Lieferungen und Leistungen |
23.607 |
0 |
– |
23.607 |
23.041 |
5 |
– |
23.046 |
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Sonstige finanzielle Verbindlichkeiten |
8.010 |
1.916 |
154 |
10.080 |
7.360 |
1.557 |
86 |
9.003 |
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Derivate |
63.059 |
42.984 |
3.036 |
109.078 |
72.635 |
47.414 |
332 |
120.381 |
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188.419 |
129.865 |
26.570 |
344.854 |
190.281 |
118.945 |
16.531 |
325.758 |
Bei der Ermittlung der Zahlungsmittelabflüsse im Zusammenhang mit den Andienungs-/Ausgleichsrechten wurde eine frühestmögliche Andienung unterstellt. Die Zahlungsmittelabflüsse der Sonstigen finanziellen Verbindlichkeiten enthalten Verbindlichkeiten aus Steuerumlagen in Höhe von 33 Mio. €.
Die Derivate umfassen sowohl Zahlungsmittelabflüsse derivativer Finanzinstrumente mit negativem Fair Value als auch Zahlungsmittelabflüsse der Derivate mit positivem Fair Value, bei denen Bruttozahlungsausgleich vereinbart worden ist. In den Zahlungsmittelabflüssen sind auch durch Gegengeschäfte geschlossene Derivate berücksichtigt. Den Zahlungsmittelabflüssen aus Derivaten, bei denen Bruttozahlungsausgleich vereinbart worden ist, stehen Zahlungsmittelzuflüsse gegenüber, die in dieser Fälligkeitsanalyse nicht ausgewiesen werden. Bei Berücksichtigung dieser Zahlungsmittelzuflüsse würden die dargestellten Zahlungsmittelabflüsse deutlich niedriger ausfallen. Dies gilt insbesondere auch, wenn Sicherungsbeziehungen mittels Gegengeschäften geschlossen worden sind.
Die Zahlungsmittelabflüsse aus unwiderruflichen Kreditzusagen sind, unterteilt nach vertraglichen Fälligkeiten, der Angabe „Sonstige finanzielle Verpflichtungen“ zu entnehmen.
Die maximal mögliche Inanspruchnahme aus Finanzgarantien beträgt zum 31. Dezember 2018 315 Mio. € (Vorjahr: 261 Mio. €). Finanzgarantien werden stets als sofort fällig angenommen.