34.3. Liquiditätsrisiko

Die Zahlungsfähigkeit und Liquiditätsversorgung des Volkswagen Konzerns wird durch eine rollierende Liquiditätsplanung, eine Liquiditätsreserve in Form von Barmitteln, bestätigten Kreditlinien sowie der Emission von Wertpapieren an den internationalen Geld- und Kapitalmärkten jederzeit sichergestellt. Der Bestand an bilateralen und syndizierten bestätigten Kreditlinien beträgt zum 31. Dezember 2018 16,8 Mrd. € (Vorjahr: 19,9 Mrd. €), davon sind 3,4 Mrd. € (Vorjahr: 3,4 Mrd. €) ausgenutzt.

Über lokale Zahlungsmittel in bestimmten Ländern (zum Beispiel: China, Brasilien, Argentinien, Südafrika, Indien) kann der Konzern grenzüberschreitend nur unter Beachtung geltender Devisenverkehrsbeschränkungen verfügen. Darüber hinaus bestehen keine wesentlichen Beschränkungen.

Die folgende Übersicht zeigt die undiskontierten, vertraglich vereinbarten Zahlungsmittelabflüsse aus Finanzinstrumenten:

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FÄLLIGKEITSANALYSE UNDISKONTIERTER ZAHLUNGSMITTELABFLÜSSE AUS FINANZINSTRUMENTEN

 

 

VERBLEIBENDE
VERTRAGLICHE FÄLLIGKEITEN

 

 

 

VERBLEIBENDE
VERTRAGLICHE FÄLLIGKEITEN

 

 

Mio. €

 

bis 1 Jahr

 

1‑5 Jahre

 

über 5 Jahre

 

2018

 

bis 1 Jahr

 

1‑5 Jahre

 

über 5 Jahre

 

2017

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

Minderheitsgesellschaftern gewährte Andienungs-/ Ausgleichsrechte

 

1.853

 

 

 

1.853

 

3.379

 

 

 

3.379

Finanzschulden

 

91.891

 

84.965

 

23.380

 

200.235

 

83.867

 

69.968

 

16.113

 

169.949

Verbindlichkeiten aus Lieferungen und Leistungen

 

23.607

 

0

 

 

23.607

 

23.041

 

5

 

 

23.046

Sonstige finanzielle Verbindlichkeiten

 

8.010

 

1.916

 

154

 

10.080

 

7.360

 

1.557

 

86

 

9.003

Derivate

 

63.059

 

42.984

 

3.036

 

109.078

 

72.635

 

47.414

 

332

 

120.381

 

 

188.419

 

129.865

 

26.570

 

344.854

 

190.281

 

118.945

 

16.531

 

325.758

Bei der Ermittlung der Zahlungsmittelabflüsse im Zusammenhang mit den Andienungs-/Ausgleichsrechten wurde eine frühestmögliche Andienung unterstellt. Die Zahlungsmittelabflüsse der Sonstigen finanziellen Verbindlichkeiten enthalten Verbindlichkeiten aus Steuerumlagen in Höhe von 33 Mio. €.

Die Derivate umfassen sowohl Zahlungsmittelabflüsse derivativer Finanzinstrumente mit negativem Fair Value als auch Zahlungsmittelabflüsse der Derivate mit positivem Fair Value, bei denen Bruttozahlungsausgleich vereinbart worden ist. In den Zahlungsmittelabflüssen sind auch durch Gegengeschäfte geschlossene Derivate berücksichtigt. Den Zahlungsmittelabflüssen aus Derivaten, bei denen Bruttozahlungsausgleich vereinbart worden ist, stehen Zahlungsmittelzuflüsse gegenüber, die in dieser Fälligkeitsanalyse nicht ausgewiesen werden. Bei Berücksichtigung dieser Zahlungsmittelzuflüsse würden die dargestellten Zahlungsmittelabflüsse deutlich niedriger ausfallen. Dies gilt insbesondere auch, wenn Sicherungsbeziehungen mittels Gegengeschäften geschlossen worden sind.

Die Zahlungsmittelabflüsse aus unwiderruflichen Kreditzusagen sind, unterteilt nach vertraglichen Fälligkeiten, der Angabe „Sonstige finanzielle Verpflichtungen“ zu entnehmen.

Die maximal mögliche Inanspruchnahme aus Finanzgarantien beträgt zum 31. Dezember 2018 315 Mio. € (Vorjahr: 261 Mio. €). Finanzgarantien werden stets als sofort fällig angenommen.