10 Steuern vom Einkommen und vom Ertrag

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ZUSAMMENSETZUNG DES STEUERERTRAGS UND -AUFWANDS

Mio. €

 

2018

 

20171

1

Das Vorjahr wurde angepasst (siehe Erläuterungen zu IFRS 9).

 

 

 

 

 

Tatsächlicher Steueraufwand Inland

 

1.131

 

614

Tatsächlicher Steueraufwand Ausland

 

2.401

 

2.590

Tatsächliche Steuern vom Einkommen und vom Ertrag

 

3.533

 

3.205

davon periodenfremde Erträge (−)/ Aufwendungen (+)

 

(79)

 

(216)

Latenter Steuerertrag (−)/ -aufwand (+) Inland

 

429

 

321

Latenter Steuerertrag (−)/ -aufwand (+) Ausland

 

−472

 

−1.315

Latenter Steuerertrag (−)/ -aufwand (+)

 

−43

 

−995

Steuern vom Einkommen und vom Ertrag

 

3.489

 

2.210

Der gesetzliche Körperschaftsteuersatz in Deutschland für den Veranlagungszeitraum 2018 betrug 15 %. Hieraus resultiert, einschließlich Gewerbesteuer und Solidaritätszuschlag, eine Steuerbelastung von 29,9 % (Vorjahr: 29,9 %).

Für die Bewertung der latenten Steuern wird im deutschen Organkreis ein Steuersatz in Höhe von 29,8 % (Vorjahr: 29,9 %) angewandt.

Die angewandten lokalen Ertragsteuersätze für ausländische Gesellschaften variieren zwischen 0 und 45 %. Bei gespaltenen Steuersätzen wird der Thesaurierungssteuersatz angewandt.

Die Realisierung steuerlicher Verlustvorträge aus Vorjahren führte im Jahr 2018 zu einer Minderung der laufenden Steuern vom Einkommen und vom Ertrag von 732 Mio. € (Vorjahr: 422 Mio. €).

Bisher noch nicht genutzte Verlustvorträge bestanden in Höhe von 20.501 Mio. € (Vorjahr: 14.931 Mio. €). Verlustvorträge in Höhe von 13.217 Mio. € (Vorjahr: 9.660 Mio. €) sind zeitlich unbegrenzt nutzbar, während 636 Mio. € (Vorjahr: 3.834 Mio. €) innerhalb der nächsten zehn Jahre zu verwenden sind. Darüber hinaus bestanden steuerliche Verlustvorträge in Höhe von 6.648 Mio. € (Vorjahr: 1.437 Mio. €), die innerhalb eines Zeitraums von 15 beziehungsweise 20 Jahren genutzt werden können. Verlustvorträge in Höhe von 7.995 Mio. € (Vorjahr: 7.222 Mio. €) wurden insgesamt als nicht nutzbar eingeschätzt. Davon verfallen innerhalb einer Frist von 5 Jahren 315 Mio. € (Vorjahr: 343 Mio. €), innerhalb einer Frist von 6 bis 20 Jahren 2.165 Mio. € (Vorjahr: 2.152 Mio. €) sowie nach einer Frist von mehr als 20 Jahren 126 Mio. € (Vorjahr: 93 Mio. €). Als nicht nutzbar eingeschätzte Verlustvorträge in Höhe von 5.390 Mio. € (Vorjahr: 4.634 Mio. €) sind unverfallbar.

Aufgrund der Nutzung bisher nicht berücksichtigter steuerlicher Verluste und Steuergutschriften aus früheren Perioden mindert sich der tatsächliche Ertragsteueraufwand im laufenden Geschäftsjahr um 94 Mio. € (Vorjahr: 114 Mio. €). Der Betrag des latenten Steueraufwands mindert sich um 116 Mio. € (Vorjahr: 75 Mio. €) aufgrund bisher nicht berücksichtigter steuerlicher Verluste und Steuergutschriften einer früheren Periode. Der latente Steueraufwand aus der Abwertung eines latenten Steueranspruchs beträgt 95 Mio. € (Vorjahr: 130 Mio. €). Der latente Steuerertrag aus der Zuschreibung eines latenten Steueranspruchs beträgt 231 Mio. € (Vorjahr: 40 Mio. €).

Die von verschiedenen Staaten gewährten Steuerguthaben betragen 385 Mio. € (Vorjahr: 500 Mio. €).

In der Bilanz wurde kein latenter Steueranspruch erfasst für abzugsfähige temporäre Differenzen in Höhe von 1.123 Mio. € (Vorjahr: 1.028 Mio. €) und für Steuergutschriften, die innerhalb der nächsten 20 Jahre verfallen würden, in Höhe von 123 Mio. € (Vorjahr: 228 Mio. €) sowie für unverfallbare Steuergutschriften in Höhe von 3 Mio. € (Vorjahr: 0 Mio. €).

In Höhe von 213 Mio. € (Vorjahr: 266 Mio. €) wurden latente Steuerschulden für temporäre Differenzen sowie für nicht ausgeschüttete Gewinne von Tochtergesellschaften der Volkswagen AG wegen bestehender Kontrolle nach IAS 12.39 nicht bilanziert.

Aus Steuersatzänderungen resultierten konzernweit latente Steueraufwendungen in Höhe von 79 Mio. € (Vorjahr: 1.044 Mio. € Ertrag).

Latente Steuern auf temporäre Differenzen und steuerliche Verlustvorträge in Höhe von 8.235 Mio. € (Vorjahr: 8.344 Mio. €) wurden aktiviert, ohne dass diesen passive latente Steuern in entsprechender Höhe gegenüberstehen. Die bestehenden aktiven latenten Steuern der Gesellschaften des deutschen Organkreises, die aufgrund der positiven Ergebnisse der Vergangenheit aktiviert wurden, wurden in diese Betrachtung miteinbezogen. Die betroffenen Gesellschaften erwarten nach Verlusten im aktuellen Geschäftsjahr oder im Vorjahr in Zukunft positive steuerliche Einkünfte.

In Höhe von insgesamt 4.532 Mio. € (Vorjahr: 3.655 Mio. €) wurden latente Steuern in der Bilanz eigenkapitalerhöhend berücksichtigt, die auf direkt im Eigenkapital erfasste Erträge und Aufwendungen entfallen. Davon betreffen 2 Mio. € (Vorjahr: 2 Mio. €) Minderheitenanteile. Im laufenden Geschäftsjahr gab es nur unwesentliche ergebnisneutrale Veränderungen aus Sachverhalten, die nicht durch die Gewinn- und Verlustrechnung reklassifiziert werden. Durch die erstmalige Anwendung von IFRS 9 gab es im Geschäftsjahr Anpassungs- und Umgliederungseffekte in Höhe von 33 Mio. € die direkt im Eigenkapital gekürzt wurden. Die Entwicklung der latenten Steuern nach Sachverhalten ist in der Gesamtergebnisrechnung dargestellt.

Im Geschäftsjahr 2018 wurden aus Eigenkapitalbeschaffungskosten resultierende Steuereffekte in Höhe von 6 Mio. € dem Eigenkapital gutgeschrieben. Durch die Kündigung der ersten Tranche des im September 2013 begebenen Hybridkapitals ergab sich im Geschäftsjahr eine Eigenkapitalbelastung in Höhe von 5 Mio. €.

LATENTE STEUERN NACH BILANZPOSTEN

Auf Ansatz- und Bewertungsunterschiede bei den einzelnen Bilanzposten und auf steuerliche Verlustvorträge entfielen die folgenden bilanzierten aktiven und passiven latenten Steuern:

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AKTIVE LATENTE STEUERN

 

PASSIVE LATENTE STEUERN

Mio. €

 

31.12.2018

 

31.12.2017

 

31.12.2018

 

31.12.2017

 

 

 

 

 

 

 

 

 

Immaterielle Vermögenswerte

 

370

 

363

 

10.402

 

10.055

Sachanlagen und Vermietete Vermögenswerte

 

4.677

 

4.567

 

6.996

 

6.017

Langfristige Finanzanlagen

 

35

 

35

 

179

 

43

Vorräte

 

2.458

 

2.653

 

838

 

784

Forderungen und sonstige Vermögenswerte (inklusive Finanzdienstleistungsbereich)

 

2.113

 

1.879

 

7.990

 

8.889

Sonstige kurzfristige Vermögenswerte

 

3.653

 

3.884

 

5

 

42

Pensionsrückstellungen

 

6.429

 

6.652

 

33

 

24

Verbindlichkeiten und sonstige Rückstellungen

 

10.173

 

9.603

 

3.581

 

4.109

Wertberichtigungen auf aktive latente Steuern aus temporären Differenzen

 

−151

 

−327

 

 

Temporäre Differenzen nach Wertberichtigungen

 

29.758

 

29.307

 

30.024

 

29.963

Steuerliche Verlustvorträge nach Wertberichtigungen

 

3.246

 

2.090

 

 

Tax Credits nach Wertberichtigungen

 

259

 

273

 

 

Wert vor Konsolidierung und Saldierung

 

33.262

 

31.670

 

30.024

 

29.963

davon langfristig

 

(21.530)

 

(18.858)

 

(23.147)

 

(22.863)

Saldierung

 

26.038

 

24.816

 

26.038

 

24.816

Konsolidierung

 

2.906

 

2.956

 

1.044

 

489

Bilanzansatz

 

10.131

 

9.810

 

5.030

 

5.636

Nach IAS 12 sind latente Steuerforderungen und -verbindlichkeiten zu saldieren, sofern sie gegenüber der gleichen Steuerbehörde bestehen und fristenkongruent sind.

Der ausgewiesene Steueraufwand des Jahres 2018 von 3.489 Mio. € (Vorjahr: 2.210 Mio. €) war um 1.188 Mio. € niedriger (Vorjahr: 1.878 Mio. € niedriger) als der erwartete Steueraufwand von 4.677 Mio. €, der sich bei Anwendung eines Konzernsteuersatzes von 29,9 % (Vorjahr 29,9 %) auf das Vorsteuerergebnis des Konzerns ergeben würde.

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ÜBERLEITUNG VOM ERWARTETEN ZUM AUSGEWIESENEN ERTRAGSTEUERAUFWAND

Mio. €

 

2018

 

20171

1

Das Vorjahr wurde angepasst (siehe Erläuterungen zu IFRS 9).

 

 

 

 

 

Ergebnis vor Ertragsteuern

 

15.643

 

13.673

Erwarteter Ertragsteuerertrag (−) /-aufwand (+) (Steuersatz 29,9 %; Vorjahr 29,9 %)

 

4.677

 

4.088

Überleitung:

 

 

 

 

Abweichende ausländische Steuerbelastung

 

−684

 

−541

Steueranteil für:

 

 

 

 

steuerfreie Erträge

 

−1.152

 

−1.237

steuerlich nicht abzugsfähige Aufwendungen

 

440

 

407

Effekte aus Verlustvorträgen und Tax Credits

 

255

 

476

permanente bilanzielle Differenzen

 

61

 

5

Steuergutschriften

 

−69

 

−50

Periodenfremde Steuern

 

−406

 

−212

Effekte aus Steuersatzänderungen

 

79

 

−1.044

Nicht anrechenbare Quellensteuer

 

502

 

383

Sonstige Steuereffekte

 

−214

 

−65

Ausgewiesener Ertragsteueraufwand

 

3.489

 

2.210

Effektiver Steuersatz in %

 

22,3

 

16,2

Die Effekte aus Steuersatzänderungen waren im vorangegangen Geschäftsjahr 2017 durch die Steuerreform in den USA beeinflusst, welche unter anderem eine Reduzierung des Körperschaftsteuersatzes von 35 % auf 21 % vorsah.