31 Minderheitsgesellschaftern gewährte Andienungs-/Ausgleichsrechte

Der Bilanzposten umfasst im Wesentlichen die den MAN-Aktionären im Zusammenhang mit dem Beherrschungs- und Gewinnabführungsvertrag angebotene Barabfindung nach § 305 AktG in Höhe von 90,29 € je Aktie.

Weitere Angaben finden sich unter der Angabe „Rechtsstreitigkeiten“.